Der 1878 gegründete Versicherungsverein ist ein Verein im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist jeder Versicherte zugleich auch Vereinsmitglied.
Damit kann jedes Mitglied über die
Mitgliederversammlung die Vereinspolitik
beeinflussen und mitgestalten. Gemeinsames Ziel ist
die gegenseitige Absicherung.
Unsere Tarife sind nach dem
tatsächlichen Bedarf ausgerichtet.